Rechtsverordnung zur Katzenkastration in Speyer in Kraft

Nun dürfen auch Speyerer Tierhalter ihre Katzen und Kater künftig nur noch im Freien herumlaufen lassen, wenn diese kastriert, mit einem Chip versehen und registriert sind. Die Stadt hat nun eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Mit den neuen Vorgaben soll erreicht werden, dass die unkontrollierte Erhöhung der Anzahl freilebender Katzen verhindert wird.

Foto: TSB

Elfte Kommune in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist Speyer damit die elfte Gebietskörperschaft, in der eine solche Verordnung in Kraft ist. Neben Speyer haben auch Bad Hönningen (Verbandsgemeinde mit 4 Gemeinden), Brohltall, Gerolstein (Verbandsgemeinde mit 38 Gemeinden), Maifeld (Gesamtgemeinde mit 16 Gemeinden), Neustadt an der Weinstraße, Neuwied, Puderbach, Saarburg-Kell* (Verbandsgemeinde mit 29 Gemeinden / ab Juni 2022), Worms und Zweibrücken entsprechende Rechtsverordnungen.

Der Landesverband Rheinland-Pfalz und auch sein Dachverband, der Deutsche Tierschutzbund, begrüßen solche Relegungen. Seit Jahren führt der Landesverband im Frühjahr Katzen-Kastrationaaktionen durch, um Tierleid zu verhindern und Tierhalter zu sensibiliseren. Dennoch kann Katzenelend freilaufender Tiere nur eingedämmt werden, wenn landes- pder auch  bundesweit solche regelungen eingeführt würden.

Katzen vermehren sich rasch, sie können im Jahr zwei bis drei Mal bis zu sechs Junge bekommen. Oft werden ungewollte Katzenwelpen ausgesetzt oder in den Tierheimen abgegeben. „Die Aufnahmekapazitäten sind jedoch erschöpft, auch weil viele schwer vermittelbare große Hunde und ,Corona-Tiere` in den Tierheimen auf neue Besitzer hoffen“, so Landesvorsitzender Andreas Lindig. „Der einzige Weg aus dem Kreislauf ungewollter Katzen-Vermehrung und Tierelend ist die Kastration“, betont Lindig – auch mit Blick auf die Landes- und Bundespolitik. Und die Kommunen. Die leider all zu oft Freigängerkatzen als nicht herrenlos ansehen und sich somit nicht in der Verantwortung sehen, hier zu handeln.

DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND
LANDESVERBAND RHEINLAND-PFALZ E.V.

Gotenstraße 39 / 54293 Trier
Tel. 0651 53798 / Fax 0651 5610261

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Rechtsverordnung zur Katzenkastration in Speyer in Kraft

Nun dürfen auch Speyerer Tierhalter ihre Katzen und Kater künftig nur noch im Freien herumlaufen lassen, wenn diese kastriert, mit einem Chip versehen und registriert sind. Die Stadt hat nun eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Mit den neuen Vorgaben soll erreicht werden, dass die unkontrollierte Erhöhung der Anzahl freilebender Katzen verhindert wird.

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Elfte Kommune in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist Speyer damit die elfte Gebietskörperschaft, in der eine solche Verordnung in Kraft ist. Neben Speyer haben auch Bad Hönningen (Verbandsgemeinde mit 4 Gemeinden), Brohltall, Gerolstein (Verbandsgemeinde mit 38 Gemeinden), Maifeld (Gesamtgemeinde mit 16 Gemeinden), Neustadt an der Weinstraße, Neuwied, Puderbach, Saarburg-Kell* (Verbandsgemeinde mit 29 Gemeinden / ab Juni 2022), Worms und Zweibrücken entsprechende Rechtsverordnungen.

Der Landesverband Rheinland-Pfalz und auch sein Dachverband, der Deutsche Tierschutzbund, begrüßen solche Relegungen. Seit Jahren führt der Landesverband im Frühjahr Katzen-Kastrationaaktionen durch, um Tierleid zu verhindern und Tierhalter zu sensibiliseren. Dennoch kann Katzenelend freilaufender Tiere nur eingedämmt werden, wenn landes- pder auch  bundesweit solche regelungen eingeführt würden.

Katzen vermehren sich rasch, sie können im Jahr zwei bis drei Mal bis zu sechs Junge bekommen. Oft werden ungewollte Katzenwelpen ausgesetzt oder in den Tierheimen abgegeben. „Die Aufnahmekapazitäten sind jedoch erschöpft, auch weil viele schwer vermittelbare große Hunde und ,Corona-Tiere` in den Tierheimen auf neue Besitzer hoffen“, so Landesvorsitzender Andreas Lindig. „Der einzige Weg aus dem Kreislauf ungewollter Katzen-Vermehrung und Tierelend ist die Kastration“, betont Lindig – auch mit Blick auf die Landes- und Bundespolitik. Und die Kommunen. Die leider all zu oft Freigängerkatzen als nicht herrenlos ansehen und sich somit nicht in der Verantwortung sehen, hier zu handeln.