In Deutschland haben Tiere, anders als in den Vereinigten Staaten, kein Erbrecht. Doch die künftige Unterbringung und Versorgung des geliebten Haustieres kann über ein Vermächtnis gesichert werden. Mit der Auflage, die bestmögliche Versorgung des Tieres sicherzustellen, können ein oder mehrere Personen oder auch gemeinnützige Organisationen wie der Deutsche Tierschutzbund oder einer der ihm angeschlossenen Tierschutzvereine als Erben eingesetzt werden.
Der oder die Haupterben im Testament können auch dazu verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass das Tier bis zu seinem Lebensende gepflegt wird. Die Kosten für diese Pflege sind dann aus dem Nachlass zu erstatten.
Im Ratgeber des Deutschen Tierschutzbundes zur Abfassung eines Testamentes “Wie kann ich Tieren helfen?” ist zusammengestellt, was grundsätzlich zu beachten ist, wie man ein Testament abfasst, welche Inhalte es haben kann und wo es aufbewahrt werden sollte.
ist zu beziehen beim:
Deutschen Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Telefon: 02 28 / 60 49 60
Fax: 02 28 / 60 49 640
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DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND
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