Entwurf Jagdgesetz: Nachbesserungen notwendig

Foto: pixelio/didi-ob

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Rheinland-Pfalz zeigen sich enttäuscht über den aktuellen Stand der Jagdgesetz-Novelle. Sie fordern klare Nachbesserungen im Gesetzentwurf und ein Bekenntnis zum Tierschutz, wie es die rheinland-pfälzische Landesregierung im Koalitionsvertrag zugesagt hatte. Am Dienstag, 17. Juni, findet im Umweltausschuss des Landtags eine Anhörung zum Gesetzentwurf statt.

„Eine umfassende Novellierung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz ist überfällig. Wichtige Änderungen, die den Tierschutz vorangebracht hätten, hat die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren allerdings schon wieder einkassiert – auf Druck der Jäger, die weiter die Hoheit in Wald und Flur haben und an tierschutzwidrigen Methoden festhalten wollen“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Anna-Lena Busch, Vorsitzende des Landesverbands Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zugesagt, dass Tierschutz eine herausragende Bedeutung und daher einen festen Platz in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung hat. Dies muss umso mehr auch für die Jagsausübung und das damit verbundene Töten von Tieren gelten. Wir fordern die Landesregierung auf, nicht weiter einzuknicken, sondern wenigstens ein Mindestmaß an Tierschutz im Jagdrecht zu gewährleisten.“

Keine Jagdausbildung an lebenden Tieren

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Rheinland-Pfalz hatten bereits in einer Stellungnahme im Oktober 2023 zum ersten Gesetzentwurf, in Gesprächen mit dem zuständigen Referat sowie bei öffentlichen Verbändeanhörungen dafür plädiert, tierschutzwidrige Jagdmethoden wie die Bau- und Fallenjagd, das Töten von Hunden und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes sowie die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren vollständig zu verbieten. Nachdem Änderungen wieder zurückgenommen wurden, sieht der aktuelle Gesetzentwurf jedoch nur noch ein Verbot von Totschlagfallen sowie ein Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Enten vor, die zuvor flugunfähig gemacht werden. Diese Punkte müssen aus Tierschutzsicht dringend beibehalten werden. Die Tierschutzverbände fordern darüber hinaus zumindest ein umfassendes Verbot des Abschusses von Katzen und Hunden, ein vollständiges Verbot von tierschutzwidrigen Jagdmethoden wie der Bau- und der Beizjagd sowie ein grundsätzliches Verbot der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren – nicht nur an Enten, sondern auch an Füchsen in Schliefenanlagen und in Schwarzwildgattern. Tierarten wie Blässhuhn oder Türkentaube, die weder Schäden anrichten noch verwertet werden, sowie bedrohte oder im Bestand rückläufige Arten, wie Feldhase oder Wachtel, müssen laut dem Deutschen Tierschutzbund aus dem Jagdrecht gestrichen werden. Für sie bestehe kein “vernünftiger Grund” für die Tötung, wie ihn das Tierschutzgesetz in Deutschland fordert. Die geplante Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht kritisieren die Tierschützer scharf. Der Erhaltungszustand von Wolfspopulationen wird nach wissenschaftlichen Kriterien derzeit noch immer als überwiegend „ungünstig“ bewertet, was auf absehbare Zeit keine pauschalen Abschüsse und damit keine Aufnahme ins Jagdrecht rechtfertigt.

DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND
LANDESVERBAND RHEINLAND-PFALZ E.V.

AN DER BRUNNENSTUBE 15/1
55120 MAINZ
Tel. 0157 33756070

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Entwurf Jagdgesetz: Nachbesserungen notwendig

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Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Rheinland-Pfalz zeigen sich enttäuscht über den aktuellen Stand der Jagdgesetz-Novelle. Sie fordern klare Nachbesserungen im Gesetzentwurf und ein Bekenntnis zum Tierschutz, wie es die rheinland-pfälzische Landesregierung im Koalitionsvertrag zugesagt hatte. Am Dienstag, 17. Juni, findet im Umweltausschuss des Landtags eine Anhörung zum Gesetzentwurf statt.

„Eine umfassende Novellierung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz ist überfällig. Wichtige Änderungen, die den Tierschutz vorangebracht hätten, hat die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren allerdings schon wieder einkassiert – auf Druck der Jäger, die weiter die Hoheit in Wald und Flur haben und an tierschutzwidrigen Methoden festhalten wollen“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Anna-Lena Busch, Vorsitzende des Landesverbands Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zugesagt, dass Tierschutz eine herausragende Bedeutung und daher einen festen Platz in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung hat. Dies muss umso mehr auch für die Jagsausübung und das damit verbundene Töten von Tieren gelten. Wir fordern die Landesregierung auf, nicht weiter einzuknicken, sondern wenigstens ein Mindestmaß an Tierschutz im Jagdrecht zu gewährleisten.“

Keine Jagdausbildung an lebenden Tieren

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Rheinland-Pfalz hatten bereits in einer Stellungnahme im Oktober 2023 zum ersten Gesetzentwurf, in Gesprächen mit dem zuständigen Referat sowie bei öffentlichen Verbändeanhörungen dafür plädiert, tierschutzwidrige Jagdmethoden wie die Bau- und Fallenjagd, das Töten von Hunden und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes sowie die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren vollständig zu verbieten. Nachdem Änderungen wieder zurückgenommen wurden, sieht der aktuelle Gesetzentwurf jedoch nur noch ein Verbot von Totschlagfallen sowie ein Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Enten vor, die zuvor flugunfähig gemacht werden. Diese Punkte müssen aus Tierschutzsicht dringend beibehalten werden. Die Tierschutzverbände fordern darüber hinaus zumindest ein umfassendes Verbot des Abschusses von Katzen und Hunden, ein vollständiges Verbot von tierschutzwidrigen Jagdmethoden wie der Bau- und der Beizjagd sowie ein grundsätzliches Verbot der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren – nicht nur an Enten, sondern auch an Füchsen in Schliefenanlagen und in Schwarzwildgattern. Tierarten wie Blässhuhn oder Türkentaube, die weder Schäden anrichten noch verwertet werden, sowie bedrohte oder im Bestand rückläufige Arten, wie Feldhase oder Wachtel, müssen laut dem Deutschen Tierschutzbund aus dem Jagdrecht gestrichen werden. Für sie bestehe kein “vernünftiger Grund” für die Tötung, wie ihn das Tierschutzgesetz in Deutschland fordert. Die geplante Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht kritisieren die Tierschützer scharf. Der Erhaltungszustand von Wolfspopulationen wird nach wissenschaftlichen Kriterien derzeit noch immer als überwiegend „ungünstig“ bewertet, was auf absehbare Zeit keine pauschalen Abschüsse und damit keine Aufnahme ins Jagdrecht rechtfertigt.