Heute, 8. August, ist Weltkatzentag. Anlässlich dieses Tages macht der Deutsche Tierschutzbund, Landesverband Rheinland-Pfalz, auf das große Leid unzähliger Streunerkatzen aufmerksam.
„Es ist traurig, dass es bei 130 Städten und 2171 sonstigen Gemeinden in Rheinland-Pfalz bislang nur rund 35 Kommunen eine Katzenschutzverordnung eingeführt haben, die es ihnen ermöglicht, dass Haltern von Freigänger-Katzen Vorschriften zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ihrer Tiere machen zu können. Wir appellieren deshalb an alle Städte, Landkreise und Kommunen, das Engagement der vielen ehrenamtlichen Tierschützer durch die Verabschiedung von entsprechenden Verodnungen zu unterstützen,“ fordert Landesvorsitzende Anna-Lena Busch.
Tausende von Katzen müssen jährlich in den Tierheimen des Landes aufgenommen werden, weil sie nicht gewollt sind, weil unerwünschter Nachwuchs nicht kastrierter Elterntiere geboren wird. Herrenlose Tiere, Streunerkatzen, Krankheiten und Seuchen sowie Katzennachwuchs aus unkontrollierter Verpaarung sind überall anzutreffen und führen zu weiterem Katzenelend. Die Tiere verwildern und vegetieren auf verlassenen Anwesen dahin. Sie leben auf Friedhöfen oder Campingplätzen, oft ohne direkten Kontakt zum Menschen. Viele der Tiere sind krank, unternährt oder verletzt. Ihr Schicksal interessiert kaum jemanden, noch heute werden Katzenbabys ertränkt oder erschlagen.
Eine Straßenkatze führt ein Leben weit entfernt von dem einer umsorgten Hauskatze. In Deutschland leben 15,7 Millionen Katzen in 25 % der Haushalte. Sie haben großes Glück, geborgen in einem liebevollen Zuhause aufzuwachsen. Das Leben von Straßenkatzen sieht leider ganz anders aus. Versteckt und zurückgezogen müssen sie jeden Tag ums Überleben kämpfen. Sie haben Hunger, frieren und sind krank. Keiner kümmert sich um ihre Verletzungen.
Tierschützer führen seit Jahren Kastrationsaktionen bei großen Populationen und verwilderten Katzen durch und setzen dafür immense Spendengelder ein. „Doch das reicht nicht“, so Busch, auch hier seien Kommunen in der Pflicht, die Vereine finanziell und personell zu unterstützen und eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger einzuführen.