Zuchtrindertransporte in Drittstaaten: Deutscher Tierschutzbund fordert politische Klärung

Nach Bayern und Schleswig-Holstein hat jetzt Hessen Lebendtiertransporte in bestimmte Drittstaaten der EU vorläufig gestoppt. Bayern hatte eine Liste mit 17 Staaten außerhalb der EU veröffentlicht, in die Tiertransporte tabu seien - außer es werde lückenlos nachgewiesen, dass deutsche Tierschutzstandards eingehalten werden.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt mit seinem Landesverband Rheinland-Pfalz das Vorgehen der drei Bundesländer und hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem Brief aufgefordert, eine Klärung der derzeit uneinheitlich geregelten Abfertigung von Zuchtrindertransporten in Drittstaaten herbeizuführen. Und auch auf der Tagung des Landesagraminister in Landau erhoben die Mitglieder des Tierschutzbundes diese Forderung.

Bild: TSB

Abfertigungspraxis muss bundesweit einheitlich sein 

Die Landesminister hatte der Deutsche Tierschutzbund bereits aufgefordert, das positive Vorgehen der Veterinärämter zu unterstützen, die Transporte in bestimmte Staaten verweigern. „Es ist dringend notwendig, dass die Abfertigungspraxis so schnell wie möglich bundesweit einheitlich erfolgt und keine Exporte in Drittländer genehmigt werden, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass alle tierschutzrechtlichen Bestimmungen bis zum Zielort eingehalten werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Außerdem muss sichergestellt sein, dass bei der Schlachtung mindestens der Standard der EU-Schlachtverordnung vorausgesetzt werden kann.“ In Konsequenz dieser Forderungen sollten aus Sicht der Tierschützer keine Transporte mehr in die Türkei, Länder des Nahen Ostens, die Maghreb-Staaten sowie die zentralasiatischen Länder der ehemaligen Sowjetunion durchgeführt werden. Der Handel mit Schlachttieren sollte durch den Export von Fleisch und - im Fall von Zuchttieren - durch den Export genetischen Materials ersetzt werden.
Solange jedoch nicht garantiert ist, dass die Grundsätze der EU-Transport- und der EU-Schlachtverordnung befolgt werden, steht der abfertigende Amtstierarzt nicht nur in einem Gewissenskonflikt, sondern würde sich zudem der Beihilfe der Tierquälerei schuldig machen. Entsprechende Strafanzeigen und Gerichtsurteile könnten die Folge einer fehlenden politischen Klärung sein. Zudem sind die EU-Mitgliedstaaten gemäß eines Beschlusses des EU-Parlamentes vom Februar 2019 aufgefordert, Transportstrecken möglichst kurz zu halten, beim Handel mit Drittstaaten auf die Einhaltung der EU -Tierschutzbestimmungen zu bestehen und den Export lebender Tiere zu verbieten, wenn dies nicht der Fall ist. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes wäre ein Festhalten an der momentan bestehenden Abfertigungspraxis unter den bekannten Defiziten daher nicht zu rechtfertigen.

DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND
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