Worms setzt Katzenschutzverordnung in Kraft

Kastrationspflicht für Freigängerkatzen: Worms ist nach der VG Brohltal und der VG Maifeld die dritte Kommune in Rheinland-Pfalz, in der eine verpflichtende Kastration für Freigänger-Katzen durch eine Verordnung festgeschrieben wird. Ab Januar müssen im Stadtgebiet freilaufende Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.

Bild: TSB

Die Stadtverwaltung hat hierfür auf Beschluss des Wormser Stadtrates eine Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen erlassen. Ziel der neuen Katzenschutzverordnung sei es, so betont die Stadt, der Schutz von freilaufenden Katzen sowie die Eindämmung des Leids freilebender sowie herrenloser Katzen. Damit werde auch dem seit Jahren bestehenden Anliegen des Tierschutzvereins Worms und der Tierschützer entsprochen, betont die Verwaltung.

Neue Rechtsverordnung nimmt Halter von Katzen in die Pflicht

Nach der neuen Verordnung, die zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, sind die Halter von Hauskatzen mit freiem Auslauf verpflichtet, neben einer Kennzeichnung und Registrierung auch eine Kastration oder Sterilisation ihrer Katzen durch einen Tierarzt vornehmen zu lassen. Die Katzenschutzverordnung sieht eine Kennzeichnung mittels Mikrochip oder Tätowierung im Ohr vor, wobei die Registrierung der Katzen in einem öffentlich oder privat geführten Register, das der Behörde zugänglich sein muss, erfolgen kann. Abweichend davon sind Ausnahmen im Einzelfall möglich. "Erstrebenswert ist jedoch, dass die Halter von Hauskatzen, die freien Auslauf haben, auf freiwilliger Basis die notwendigen Maßnahmen durchführen, um damit beizutragen, das Leid freilebender Katzen zu verringern", so die Stadt.

"Nicht genug"

"Wir freuen uns, dass nun eine weitere Kommune eine solche Verordnung erlassen will", kommentiert Landesvorsitzender Andreas Lindig. Drei Kommunen im Land seien jedoch nicht genug. "Um das Katzenelend einzudämmen, mit dem unsere Tierheime Jahr für Jahr konfrontiert werden, das erhebliche Kosten verursacht, sollte es ein landesweites Kastrationsgebot für frei lebende Katzen geben". 

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