So sieht die TierSchTrV seit 2009 keine Bußgeldbewehrung mehr vor, wenn Tiere bspw. mit offenen Wunden, Knochenbrüchen oder im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium transportiert werden. Die korrekte Umsetzung der EU-Vorgaben ist auch vor dem Hintergrund geboten, dass Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt in Brüssel für eine Verschärfung dieser Vorgaben eingetreten ist.
„Mit einer Überarbeitung der Tierschutztransportverordnung bietet sich die Chance, den Tierschutz weiter voran zu bringen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir freuen uns über diese Zusage, plädieren aber an den Bundesminister, das Problem nicht auf die lange Bank zu schieben.“
Karsten Plücker, Vorsitzender des Bundes gegen Missbrauch der Tiere ergänzt: „Der Transport transportunfähiger Tiere ist kein Kavaliersdelikt. Die fehlenden Sanktionen bei Verstößen im Tiertransportbereich erschweren einen effektiven Tierschutzvollzug für die zuständigen Behörden. Bundesminister Schmidt muss nun zu seinem Wort stehen.“
Schmidt hatte in seiner aktuellen Rückantwort an die Verbände signalisiert, dass das Anliegen der Tierschützer umsetzbar sei und sein Haus eine entsprechende Änderung der TierSchTrV „bei sich bietender Gelegenheit“ auf den Weg bringen wird.
(Foto: Tierschutzbund)