Corona-Futterhilfe
"Das Nothilfeprogramm soll schnell und unbürokratisch den Einrichtungen helfen, die prekäre Situation aufgrund der Corona-Krise zu meistern“, verkündete Umweltministerin Ulrike Höfken.Corona-Futterhilfe Finanzministerin Ahnen ergänzte: „Das Land stellt 1 Million Euro für die über 80 Tierheime und über 30 Zoos bereit. Diese Mittel sind für die laufenden Ausgaben für die Fütterung und Pflege der Tiere gedacht.“
Die wirtschaftliche Lage von privaten Trägern von Tierpflegeeinrichtungen oder gemeinnützigen Vereinen ist durch die gegenwärtige Corona-Situation sehr angespannt. Fortbestehenden Kosten für Futter, Medikamente und tierärztliche Behandlung, müssen weiterhin finanziert werden. Hier kann die Corona-Futterhilfe beantragt werden und Abhilfe schaffen. Unter corona-futterhilfe(at)mueef.rlp.de können die Einrichtungen einen Antrag stellen.
Antragsberechtigt sind Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz (TSchG) sowie Zoos im Sinne des § 42 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), unabhängig von ihrer Rechtsform und der Trägerschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung. Die zuständige Bewilligungsbehörde entscheidet über den Antrag im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.