Katzenschutzverordnungen müssen landesweit kommen!

Verwildert lebende Katzen führen kein schönes Leben, sondern sind häufig krank und sich geschwächt durch Infektionskrankheiten, Parasitenbefall und Hunger. Auch sind sie oft verletzt und der Witterung schutzlos ausgeliefert.

Foto: TSB

Der Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes versucht durch jährlich stattfindende Kastrationsaktionen, diesem Tierleid entgegenzuwirken. Helfen würde es aber, würde im gesamten Bundesland Rheinland-Pfalz eine generelle Kastrationspflicht für verwildert lebende Katzen und Freigänger aus Haushalten eingeführt. Es sind erst zehn Gemeinden und Verbandsgemeinden, in welchen solche Verordnungen in Kraft gesetzt wurden. Entsprechend kommunale Verdnungen mit unterschielichen Ausprägungen gibt es in Bad Hönningen (Verbandsgemeinde mit 4 Gemeinden) bis 30. Juni 2022, Brohltal, Gerolstein (Verbandsgemeinde mit 38 Gemeinden), Maifeld (Gesamtgemeinde mit 16 Gemeinden), Neustadt an der Weinstraße, Neuwied, Puderbach, Worms und Zweibrücken. Neu kommt ab 1. Juni nun die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell dazu.

Beispielgebende Verordnung

„Hier gilt ab dann eine Kastrations-, Kennzeichungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen, die als beispielgebend für das gesamte Land sein könnte“, betont Landesvorsitzender Andreas Lindig. Denn hier sind dann von den Vorgaben alle Katzen im gesamten Verbandsgebiet betroffen und nicht wie andernorts nur in bestimmten Arealen.

Die Verordnung schreibt vor, dass fortpflanzungsfähige Katzen generell keinen Auslauf bekommen dürfen. Alle Katzen müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet und bei Haustierregistern, etwa Findefix des Deutschen Tierschutzbundes, registriert sein. Auch wer Katzen regelmäßig auf einem Grundstück füttert. Fällt mit diesen Tieren unter die Verordnung.

Apell an Politik

„Diese Verordnung ist durchdacht und sollte im gesamten Land Anwendung finden“, so Lindig. Denn Katzen vermehren sich rasch, sie können im Jahr zwei bis drei Mal bis zu sechs Junge bekommen. Oft werden ungewollte Katzenwelpen ausgesetzt oder in den Tierheimen abgegeben. „Die Aufnahmekapazitäten sind jedoch erschöpft, auch weil viele schwer vermittelbare große Hunde und ,Corona-Tiere` in den Tierheimen auf neue Besitzer hoffen“, so der Landesvorsitzende. „Der einzige Weg aus dem Kreislauf ungewollter Katzen-Vermehrung und Tierelend ist die Kastration“, betont Lindig – auch mit Blick auf die Landes- und Bundespolitik. Und die Kommunen. Die leider all zu oft Freigängerkatzen als nicht herrenlos ansehen und sich somit nicht in der Verantwortung sehen, hier zu handeln.

DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND
LANDESVERBAND RHEINLAND-PFALZ E.V.

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Tel. 0157 33756070

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