Kastrations-Gebot muss nun kommen!

Paderborn war die erste Stadt, die eine verpflichtende Kastration für alle Freigänger-Katzen vorgeschrieben hat. In zwischen sind zahlreiche Städte diesem Beispiel gefolgt - nun besteht auch in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit dazu. Das Land hat Ende Juli die "Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung und über die Zuständigkeit nach §13 des Tierschutzgesetzes" erlassen. Dies bedeutet, dass kreisfreie Städte und Verbandsgemeinden nun für ihren Hoheitsbereich die verpflichtende Kastration von Freigänger-Katzen in entsprechenden Satzungen festschreiben und anordnen können.

Tierleid beenden

Damit wäre dann das erreicht, was der Landesverband angesichts zahlloser herrenloser, kranker und leidender Katzen, die in zu hoher Zahl in die Tierheime kommen, schon seit Jahren fordern. In allen deutschen Städten sowie ländlichen Gegenden gibt es zahllose heimatlose Katzen, die sich unkontrolliert weitervermehren. Bei Krankheiten oder Verletzungen können die Tiere nicht ausreichend tierärztlich versorgt werden. Sie leiden häufig an Hunger und werden Opfer von Tierquälern. Ursprünglich stammen all diese Tiere von als „Haustieren“ gehaltenen Katzen ab, die nicht kastriert wurden. (Foto: Tierheim Worms)

DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND
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