Ins Haus am Dom waren zahlreiche Interessierte gekommen, neben der Umweltministerin referierten zum Thema Christian Schönwetter von der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes, Helmut Klingler, Leiter der Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht der Stadt Worms, und Dr. Monika Hildebrand, praktizierende Tierärztin und Mitglied des Tierschutzbeirates. Die Ministerin wies in ihrem einleitenden Grußwort darauf hin, dass dank der unermüdlichen Arbeit der Tierschutzvereine herrenlose und verwilderte Katzen in Rheinland-Pfalz kein flächendeckendes Problem seien. Trotzdem habe die Landesregierung dieses Thema seit Jahren im Blick.
2015 sei für für alle rheinland-pfälzischen Kommunen die Möglichkeit geschaffen worden, mittels einer kommunalen Katzenschutzverordnung in bestimmten Gebieten insbesondere die Kennzeichnung und Registrierung freilaufender gehaltener Katzen anzuordnen. Dazu gehört auch eine Beschränkung des Freilaufs fortpflanzungsfähiger Katzen.
Bislang nur vier Kommunen in Rheinland-Pfalz
Bisher haben sich in Rheinland-Pfalz vier Kommunen – die Verbandsgemeinden Brohltal, Bad Hönningen und Maifeld sowie die Stadt Worms – zu diesem Schritt entschlossen. Unabhängig von der Möglichkeit, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen, unterstütze das Land die Arbeit der Tierheime im Land finanziell, so Höffken: „In den vergangenen zehn Jahren haben wir mehr als eine halbe Million Euro an rund 60 Tierschutzvereine für Katzenkastrationen gezahlt", so die Ministerin. Im Tierschutz tätige gemeinnützige Vereine erhalten eine Förderung von maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.560 Euro im Jahr.
Landesvorsitzender Andreas Lindig hatte betont, dass Katzenschutzverordnungen nur Vorteile böten: Sind die Katzen gekennzeichnet und registriert, kann der freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränkt und dies auch kontrolliert werden. Allein die drohende Beschränkung des freien Auslaufs könne dazu führen, dass eine Vielzahl von Tierhaltern ihre Tiere kastrieren ließen. Oft sei es nur mangelndes Problembewusstseins der Halterinnen und Halter, von einer Kastration abzusehen – dies betreffe vor allem Kater. Darüber hinaus bietet die Kennzeichnung und Registrierung den Vorteil, dass die Tiere im Falle des Entlaufens schneller wieder zu ihrem Halter zurückgebracht werden könnten. Das entlaste vor allem die Tierheime, deren Kapazitätsgrenzen zunehmend überschritten würden.
"Seit 2006 führt der Landesverband jährlichmit Unterstützung seiner Mitgliedsvereine und der Tierärzte eine Kastrationsaktion durch, in jedem Jahr wurden hierfür rund 70000 Euro aufgebracht - doch das reicht bei weitem nicht, um das immer noch bestehen Tierleid einzudämmen".
Christian Schönwetter stellte heraus, dass es etwa zwei Millionen frei lebende Katzen in Deutschland gibt. "Nur eine flächendeckende Kastration kann helfen, diese frei lebende Population eindämmen". Frei lebende Katzen seien keine Wildtiere, sondern domestizierte Haustiere, die der Fürsorge des Menschen bedürften.
Es bedarf einer gesetzlichen Nachbesserung
Helmut Klingler stellte die Wormser Verordnung vor – die nicht flächendeckend für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Stadt gilt, sondern mit Insellösungen zum Ziel kommen will. In Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein wurde rund um bekannte Katzenpopulationen jeweils ein Radius von 500 Metern gezogen. Hierin müssen Halter, die ihren Katzen Freilauf gewähren, ihre Tiere kastrieren und kennzeichnen lassen. Durch diese Konzeption gibt es auch viele Gebiete in der Stadt, die „Kastrations-frei“ bleiben. In der Diskussion erachteten nicht alle Teilnehmer eine solche Verordnung als sinnvoll und sprachen sich für eine flächendeckende Vorschrift aus – nicht nur in Worms, sondern im gesamten Land Rheinland-Pfalz. Der Abteilungseiter bezeichnete das Regelwerk als einen Anfang. Die Verordnung werde nach einem bestimmten Zeitraum überprüft und gegebenenfalls auch ausgeweitet. Bislang habe die Stadt aber wegen der doch recht ungenauen Vorgaben im Gesetz keine andere Möglichkeit gesehen, eine Katzenschutzverordnung in anderer Form zu verabschieden. „Die Verordnung ist ein Einstieg, sie wird nachgebessert – es bedarf aber auch einer gesetzlichen Nachbesserung“.